Trierer Taxiunternehmen dürfen Spritzuschlag verlangen
Die Stadt Trier hat den Taxiunternehmen wegen der stark gestiegenen Spritpreise einen Kraftstoffzuschlag gewährt.
Zuschlag von einem Euro pro Fahrt
Bis zum 01. Oktober 2022 dürfen Taxibetriebe pro Fahrt einen Spritzuschlag von einem Euro erheben. In einem Schreiben von Verkehrsdezernent Andreas Ludwig wurde den Betrieben eine entsprechende Ausnahme von der Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte für den Taxiverkehr erlaubt. Die Sonderregelung gilt für alle Fahrten innerhalb des „Pflichtfahrgebiets“, also in der Stadt Trier und im Landkreis Trier-Saarburg.
Mindestpreis von 1,80 Euro je Liter
Um den Zuschlag zu erheben, gibt es eine weitere Voraussetzung: Der durchschnittliche Literpreis für Benzin und Diesel muss in der Region bei mindestens 1,80 Euro liegen.
Hinweis auf Zuschlag
Auch wurde in dem Schreiben an die Taxiunternehmen darauf hingewiesen, dass ein Hinweis auf einen Kraftstoffzuschlag am Taxi anzubringen ist. Bei Ruf- oder Bestellfahrten sollen die Kund:innen bereits bei der Auftragsannahme auf die Pauschale hingewiesen werden.
Preissteigerungen geplant
Nach Angaben der Straßenverkehrsbehörde im Rathaus ist mittelfristig eine Änderung der Rechtsverordnung mit einer dauerhaften Tariferhöhung geplant, in der sowohl die gestiegenen Kraftstoffpreise als auch der erhöhte Mindestlohn berücksichtigt werden.
Pressemitteilung Stadt Trier (23.05.2022)