Kreisverwaltung und Polizei haben aufgrund „Montagsspaziergänge“ Allgemeinverfügung für Landkreis Bitburg-Prüm erlassen
Allgemeinverfügung erlassen und Wegstrecke festgelegt
In der vergangenen Woche kam es in Prüm und Bitburg immer wieder zu sogenannten Lichter- bzw. Montagsspaziergängen, die durch die Behörden als Versammlungen im Sinne des Art. 8 GG eingestuft werden. Aufgrund der gestiegenen Teilnehmerzahlen und der weiterhin hohen Inzidenzwerte im Eifelkreis Bitburg-Prüm wurde zum Schutz der Allgemeinheit sowie der Versammlungsteilnehmenden von der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sowie ein Abstandsgebot vorschreibt.
Darüber hinaus wurde für die Stadt Bitburg die Wegstrecke festgelegt, damit durch polizeiliche Verkehrslenkungsmaßnahmen die Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs reduziert und Gefahren für die Versammlungsteilnehmenden abgewehrt werden können. Die Allgemeinverfügung kann weiterhin auf der Homepage der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm eingesehen werden.
Probleme am vergangenen Montag
In der Stadt Bitburg haben sich am vergangenen Montag mehrere Menschen den ordnungsbehördlichen Auflagen und polizeilichen Verfügungen trotz mehrfacher Ansprache widersetzt. In der Folge wurden von diesen Personen die Identitäten festgestellt und entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet. Bei anhaltender Verweigerung wurden die Personen aus der Versammlung ausgeschlossen und mit einem Platzverweis belegt. Sofern Personen dieser Verfügung keine Folge leisten, ist deren Ingewahrsamnahme zur Durchsetzung des Platzverweises möglich.
Heute erneute Kundgebung
Die Polizeidienststellen Bitburg und Prüm sowie die Kreisverwaltung Bitburg-Prüm ermöglichen den Versammlungsteilnehmenden auch am heutigen Montag, 24.01.2022, die Teilnahme an den Montags- und Lichterspaziergängen und somit die Ausübung ihres Grundrechts auf Versammlungsfreiheit. Die Ausübung kann jedoch nur in dem Rahmen ermöglicht werden, als das Grundrechte anderer Menschen nicht unangemessen stark beeinträchtigt werden. Daher wurde die Allgemeinverfügung erlassen.
Die Polizeidienststellen des Eifelkreises und die Kreisverwaltung Bitburg-Prüm appellieren an alle Versammlungsteilnehmenden, die geltenden rechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Die Polizei wird auch zukünftig konsequent gegen die Menschen vorgehen, die sich beharrlich der Einhaltung widersetzen.