Nach Schussabgabe in Prüm: Ermittlungsverfahren gegen Polizisten und Angreifer

Die Staatsanwaltschaft Trier führt gegen einen Polizeibeamten der Polizeiinspektion Prüm ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der gefährlichen Körperverletzung, nachdem dieser
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Die Staatsanwaltschaft Trier führt gegen einen Polizeibeamten der Polizeiinspektion
Prüm ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der gefährlichen
Körperverletzung, nachdem dieser bei einem Einsatz am 21.06.1018 von der
Schusswaffe Gebrauch machte. Weiterhin hat sie gegen den 45 Jahre alten Mann,
der bei dem polizeilichen Schusswaffengebrauch verletzt wurde – einen syrischen
Staatsangehörigen, der bereits seit mehreren Jahren in Deutschland lebt –
ebenfalls ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet.
Am Vormittag des 21.06.2018 begab sich eine Streifenwagenbesatzung der
Polizeiinspektion Prüm aufgrund eines telefonischen Hinweises zu dem Parkplatz
eines Supermarkts in der Bahnhofstraße in unmittelbarer Nähe des
Prümtalradweges. Dort solle sich im Bereich des Radweges eine verdächtige
Person aufhalten, die einen Zaunpfahl mit sich führe und auffällig umherlaufe.
Nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen soll die verdächtige Person die beiden
Polizeibeamten, nachdem diese sie angesprochen hatten, unvermittelt mit dem
Zaunpfahl attackiert haben. Hierbei erlitt einer der beiden Beamten Verletzungen im
Bereich des Armes und der Schulter. Der von den Schlägen getroffene Beamte soll
in dem Kampfgeschehen seine Dienstwaffe gezogen und einen Schuss abgegeben
haben, der den Angreifer im Bereich des Oberschenkels verletzte.

Der Angreifer befindet sich derzeit in stationärer ärztlicher Versorgung im
Krankenhaus. Lebensgefahr besteht nicht. Nach den derzeit vorliegenden
Erkenntnissen soll dieser psychisch erkrankt sein.
Gegen den Polizeibeamten, der den Schuss abgegeben hat, hat die
Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der
gefährlichen Körperverletzung eingeleitet, in dessen Rahmen insbesondere zu
prüfen sein wird, ob der Beamte in Notwehr gehandelt hat. Der Beamte wurde
aufgrund seiner Verletzungen im Krankenhaus ambulant behandelt. Gegen den
45Jährigen wird wegen des Angriffs mit dem Holzpfahl wegen gefährlicher
Körperverletzung ermittelt.
Weitergehende Informationen zum Sachverhalt liegen der Staatsanwaltschaft bisher
noch nicht vor.
Etwaige der Polizei bislang nicht bekannte Zeugen des Tatgeschehens werden
gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Prüm zu melden. Diese werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0651/9779-2290 mit der Polizei in Verbindung zu setzen.

Rechtliche Hinweise:
Eine gefährliche Körperverletzung begeht u.a., wer einen anderen mittels einer
Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs verletzt.
Gemäß § 32 Strafgesetzbuch handelt derjenige nicht rechtswidrig, wer eine Tat
begeht, die durch Notwehr geboten ist. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich
ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen
abzuwenden.
Gemäß § 152 Abs. 2 der Strafprozessordnung ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet
zu ermitteln, wenn ihr zureichende tatsächliche Hinweise auf verfolgbare Straftaten
bekannt werden. Die Aufnahme von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft
bedeutet mithin weder, dass Beschuldigte eines Ermittlungsverfahrens sich
tatsächlich strafbar gemacht haben noch dass für ihre spätere Verurteilung eine
überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht.

(Staatsanwaltschaft Trier und Polizei)