Polizei-Mord bei Kusel: Mittwoch ist Urteilsverkündung- ein spektakulärer Prozess endet- das droht S.

Am Mittwoch ist es soweit: 10 Monate nach einer der schlimmsten Morde in Rheinland- Pfalz an den beiden Polizeikräften, wird das Urteil gesprochen:
Der Hauptangeklagte (r) sitzt neben seinem Anwalt Leonhard Kaiser im Verhandlungssaal des Landgerichts Kaiserslautern. Foto: Uwe Anspach/dpa-Pool/dpa
Der Hauptangeklagte (r) sitzt neben seinem Anwalt Leonhard Kaiser im Verhandlungssaal des Landgerichts Kaiserslautern. Foto: Uwe Anspach/dpa-Pool/dpa

Teils spektakulärer Prozess geht zu Ende

Wie kann Gerechtigkeit aussehen nach Todesschüssen auf zwei junge Polizeikräfte? Darum hat sich die Justiz in Rheinland-Pfalz an 20 teils spektakulären Verhandlungstagen bemüht – mit Mitteln wie einem Knallgutachten zum Schusswechsel, einem rund zwei Stunden langen Schlusswort des Hauptangeklagten und einer virtuellen Tatort-Begehung mittels VR-Brille. An diesem Mittwoch (30. November 2022) wird im Landgericht Kaiserslautern das Urteil gesprochen über ein Verbrechen, das bundesweit für Entsetzen gesorgt hat.

Wer gab Schüsse auf Polizisten ab?

Zehn Monate nach der Bluttat auf einer abgelegenen Kreisstraße in der Pfalz warten Hinterbliebene und Öffentlichkeit gespannt auf eine Antwort auf die Frage: Hat der Hauptangeklagte bei einer nächtlichen Kontrolle bei Kusel Ende Januar eine Polizistin und ihren Kollegen mit Kopfschüssen ermordet? Der 39-Jährige bestreitet dies. Er habe zwar den Polizisten in einer Art Notwehrlage getötet. Sein damaliger Komplize habe aber die Polizistin erschossen. Der Nebenangeklagte weist das zurück, ihm glaubt die Staatsanwaltschaft.

Blumen und Kerzen vor der Polizeiinspektion Kusel. Foto: Florian Blaes

Staatsanwaltschaft will lebenslange Haft

Für den Hauptangeklagten Andreas S. fordert die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Gefängnisstrafe. Der Mann habe sich des zweifachen Mordes schuldig gemacht, sagte Oberstaatsanwalt Stefan Orthen am letzten Verhandlungstag in seinem Plädoyer. Bei der Tat seien mehrere Mordmerkmale erfüllt, und die Tat habe „Hinrichtungscharakter“ gehabt – daher liege eine besondere Schwere der Schuld vor, sagte Orthen.

Der Oberstaatsanwalt sieht bestätigt, dass die beiden Männer damals von einer Polizeistreife bei der Jagdwilderei ertappt worden waren. Andreas S., dem Vernehmen nach ein exzellenter Schütze, habe daraufhin die 24 Jahre alte Polizeianwärterin und einen fünf Jahre älteren Polizeikommissar mit Kopfschüssen aus einer Schrotflinte und einem Jagdgewehr getötet – um die Wilderei zu vertuschen. Die Männer waren kurz nach der Tat im angrenzenden Saarland festgenommen worden.

Staatsanwaltschaft will keine Strafe für zweiten Angeklagten

Auch der Nebenangeklagte hat sich Orthen zufolge der gewerbsmäßigen Jagdwilderei schuldig gemacht. Aber von einer Strafe sei abzusehen, weil der 33-Jährige wesentlich zur Aufklärung beigetragen habe.

Angeklagter S.: „Ich bringe doch nicht zwei Menschen um“

Der Hauptangeklagte sieht sich zu Unrecht des Mordes angeklagt. „Ich bringe doch nicht zwei Menschen um“, um einer Verurteilung wegen Jagdwilderei zu entgehen, sagte er in seinem Schlusswort. S. verglich die Verhandlung mit einem „Hexenprozess“. Die Verteidigung fordert „ein gerechtes Urteil“, ohne eine konkrete Forderung. Aus ihrer Sicht war die Tat „kein Mord, maximal Körperverletzung mit Todesfolge“.

Besondere Schwere der Schuld: Was das für S. bedeuten könnte

Sollte das Gericht im holzvertäfelten Saal 1 dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgen und lebenslange Haft verhängen plus die besondere Schwere der Schuld feststellen, wäre eine Entlassung des 39-Jährigen nach 15 Jahren ausgeschlossen, sagte Till Zimmermann, Professor für Strafrecht in Trier, der Deutschen Presse-Agentur. Die Haftdauer liege in solchen Fällen im Schnitt bei mehr als 20 Jahren.

Der Hauptangeklagte im Verhandlungssaal des Landgerichts Kaiserslautern. Dort begann am 21.06.2022 der Prozess wegen der Polizistenmorde im Januar in der Westpfalz. Foto: picture alliance/dpa/dpa-Pool | Uwe Anspach

Fall wie dieser außergewöhnlich

Wie sehr der Fall die Öffentlichkeit bewegt, ist an den Zuschauer:innen zu sehen. Vor jedem Termin warteten Dutzende nach einem peniblen Sicherheitscheck auf Einlass in den Zweckbau am Hauptbahnhof. Auch für Zimmermann ist der Prozess besonders – der Tatvorwurf sei außergewöhnlich. „Zwar kommen sowohl Verdeckungsmorde als auch Tötungen von Polizisten gelegentlich vor“, sagte der Experte. Ein Fall, bei dem in Deutschland Jagdwilderer Polizisten erschossen haben sollen, um dadurch ihre Taten zu verdecken, seien ihm aus der jüngeren Vergangenheit aber nicht bekannt.

Urteil wird wohl kein Schlusspunkt – auch nicht für die Hinterbliebenen

Was also geschah in der letzten Januar-Nacht gegen 04.20 Uhr morgens? Im Prozess wurden Bekannte der Angeklagten und Vernehmungsbeamte, IT-Techniker, Jägerkollegen und viele mehr gehört. Seit Juni war es eine langwierige Aufarbeitung. Nun steht das Urteil an. Es wird wohl kein Schlusspunkt. Beobachter rechnen damit, dass zumindest eine Seite Widerspruch einlegen wird. Und auch für die Hinterbliebenen werde der Richterspruch vermutlich kein Abschluss, meint ein Opferanwalt. Es stehe Weihnachten an und bald der Jahrestag der Tat. Die Lücke, die die beiden Toten hinterlassen, sei einfach riesengroß. Hier finden Sie alle Beiträge zum Thema des Polizistenmordes. 

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur