Verhandlung um Blitzer- Anhänger könnte große Auswirkungen in der Region Trier haben

Region Trier. Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz (VerfGH) hat sich heute mit einem brisanten Thema auseinander gesetzt:
Blitzeranhänger
Blitzeranhänger Symbolbild (aus RLP)
Blitzeranhänger
Blitzeranhänger Symbolbild (aus RLP)

Region Trier. Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz (VerfGH) hat sich heute mit einem brisanten Thema auseinander gesetzt: Radarfallen. Es ging heute in Koblenz in einer mündlichen Verhandlung um die Verwertbarkeit von Blitzerdaten.

Im Oktober 2017 soll junger Autofahrer, welcher Klage eingereicht hatte, auf der A1 bei Wittlich 34 Kilometer pro Stunde zu schnell gefahren sein. Ein Blitzer- Anhänger blitze den Autofahrer. Im Februar 2018 kam eine Geldbuße von 120 Euro. Dagegen wehrte er sich vor dem Amtsgericht Wittlich und dem Oberlandesgericht Koblenz, bislang allerdings ohne Erfolg.

In einer Beschwerde vor dem Verfassungsgerichthof gegen die Verurteilung des Autofahrers kritisieren die Anwälte des Mannes, dass der Blitzer- Anhänger keine Rohmessdaten für Überprüfungen auf etwaige Messfehler speichert, sondern nur das Endergebnis. Auch die Gebrauchsanweisung sowie die Messstatistik der mobilen Radarfalle PoliScan FM1 der Firma Vitronic hätten die Anwälte nicht einsehen können.
In der heutigen Verhandlung hat der VerfHG dazu plädiert, den Fall an den Bundesgerichtshof zu übergeben, sodass eine einheitliche und deutschlandweite Reglung geschaffen wird. Dies könnte große Auswirkungen auf die Blitzgeräte in der gesamten Region haben. Die Anhänger stehen in der Region auf Autobahnen, Land- und Kreisstraßen. Seit Ende des Jahres blitzt die Stadt Trier ebenfalls mit einem Blitzanhänger. Ein schriftliches Urteil bzw. ein Ergebnis ist noch in diesem Monat zu erwarten.

(Blaes)

Symbolbild