Änderungen der Corona-Verordnung: Diese Maßnahmen treten in Kraft
Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung
Am Mittwoch wurde die Änderungsverordnung der 29. Corona-Bekämpfungsverordnung verkündet, welche am Donnerstag, 23.12.2021, in Kraft tritt. Die Verordnung wird bis zunächst zum 20. Januar 2022 verlängert. Diese sieht unter anderem die Schließungen von Clubs und Diskotheken vor. Außerdem finden überregionale Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen ohne Zuschauerinnen und Zuschauer statt.
Auch gelten für ungeimpfte Personen bereits jetzt strenge Kontaktbeschränkungen. Sofern eine ungeimpfte Person an einem Treffen im privaten oder öffentlichen Raum anwesend ist, ist die Personenzahl auf den eigenen Haushalt und maximal zwei weitere Personen eines weiteren Haushalts beschränkt.
Obwohl für die Weihnachtsfeiertage keine Kontaktbeschränkungen für geimpfte und genesene Personen gelten, appelliert Ministerpräsidentin Dreyer die Feier „so klein wie möglich“ zu halten, die „eingeübten Hygienemaßnahmen und das Abstandhalten“ einzuhalten sowie vorab einen als zusätzlichen Schutz einen Corona-Test zu machen.
Maßnahmen ab 28. Dezember 2021
Nach den Weihnachtsfeiertagen treten am Dienstag, 28.12.2021, weitere Corona-Regeln in Kraft. Diese orientieren sich an den Beschlüssen, auf die sich Bund und Länder am Dienstag, 21.12.2021, geeinigt hatten.
Ab dem 28. Dezember 2021 werden die Kontaktbeschränkungen auch auf Geimpfte und Genesene ausgeweitet. Demnach sind Treffen mit ausschließlich geimpften und genesenen Personen mit nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen. Für ungeimpfte Personen gelten weiterhin die bisher gültigen Regeln.
Zudem hat sich der Impfabstand für die Auffrischimpfung geändert. Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre Empfehlung aktualisiert und empfiehlt die Drittimpfung bereits drei Monate nach der Grundimmunisierung. „Ab dem 01. Januar 2022 kann sich jede:r für einen Impftermin registrieren, dessen vollständiger Impfschutz erst drei Monate zurückliegt“, kündigte Gesundheitsminister Clemens Hoch an.