Besuchsverbot im Verbundkrankenhaus Wittlich wieder aufgehoben

Im Verbundkrankenhaus Bernkastel/ Wittlich gilt nicht länger ein Besuchsverbot. Grund dafür waren steigende Zahlen und Polizeieinsätze. Ab jetzt gilt die 3G-Regel für Besuche.
Im Verbundkrankenhaus Wittlich gilt erneut ein Besuchsverbot. Foto: Facebook/ Verbundkrankenhaus Bernkastel / Wittlich
Im Verbundkrankenhaus Wittlich gilt erneut ein Besuchsverbot. Foto: Facebook/ Verbundkrankenhaus Bernkastel / Wittlich

Besuchsverbot wegen Polizeieinsätzen und Belastung vor Ort

Drei Wochen lang galt im Verbundkrankenhaus Bernkastel-Wittlich ein Besuchsverbot. Die Klinikleitung hatte sich wegen zunehmenden Verstößen gegen die im Krankenhaus geltenden Corona-Regeln sowie steigenden Corona-Fallzahlen bei Mitarbeitenden sowie Patient:innen erneut für ein Besuchsverbot ausgesprochen. Sogar die Polizei musste mehrfach alarmiert werden: Die Ignoranz einiger Besucherinnen und Besucher führte bereits zu Auseinandersetzungen, die mit Unterstützung der Polizei beendet werden mussten, hatte die Klinikleitung damals erklärt.

Besuchsverbot aufgehoben

Ab dem heutigen Montag, 29.08.2022, gilt im Verbundkrankenhaus kein Besuchsverbot mehr. Nun gilt für Besuche die 3G-Regel – das heißt Besucherinnen und Besucher müssen geimpft, genesen oder getestet sein.

3G-Regel für Besuche:

  • Zugang nur mit vollständigem Impfschutz, Nachweis der Genesung oder negativem Antigentest (nicht älter als 24 Stunden und von einer zertifizierten Teststelle ausgestellt)
  • Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes oder FFP2-Maske
  • 1-1-1-Regel: Pro Patient täglich ein Besuch für eine Stunde
  • Besuchszeiten täglich 14:00 – 18:00 Uhr
  • Zugang nur über Haupteingang der Klinik

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Mitteilung Verbundkrankenhaus Bernkastel-Wittlich