Corona: Zahl der betroffenen Kitas und Schulen im Landkreis Trier-Saarburg & Stadt Trier steigt an

Im Landkreis Trier-Saarburg und der Stadt Trier nimmt die Zahl der Kindertagesstätten und Schulen, in denen Personen positiv getestet wurden, weiterhin zu. Das Gesundheitsamt in Trier teilt folgende Informationen mit:
Symbolbild: Pixabay
Symbolbild: Pixabay

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Trier- Saarburg und Stadt Trier registriert eine steigende Zahl an Kindertagesstätten und Schulen, in denen Kinder, Jugendliche, Betreuern oder Lehrkräfte positiv getestet wurden. Stand Dienstagnachmittag sind es in der Stadt Trier und im Landkreis Trier-Saarburg 20 Kitas, 20 Grundschulen und 22 weiterführende Schulen. Nicht überall sind Quarantänemaßnahmen notwendig. Jedoch gilt dies aktuell in 12 Kitas, für fünf Klassen in Grundschulen sowie eine Klasse einer weiterführenden Schule.

Verhaltenshinweis nach einem positiven Testergebnis

Aufgrund der hohen Fallzahlen kommt es bei der Kontaktaufnahme des Gesundheitsamtes mit infizierten Personen und deren engerem Umfeld zu Verzögerungen. Daher wird nochmals darauf hingewiesen, dass man sich nach einem positiven Test umgehend nach Hause in Selbstisolation begeben, bekannte Kontaktpersonen informieren und bei Auftreten von Krankheitssymptomen umgehend den Hausarzt telefonisch kontaktieren sollte.

Steigende Zahlen bei stationären Patienten und Gesamtzahl der Infizierten

27 Patientinnen und Patienten aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes werden aktuell stationär behandelt – drei mehr als vorgestern.  Stadt und Landkreis appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, sich bei Angeboten wie dem Impfbus (Termine und Standorte) oder zahlreichen Hausärzten impfen zu lassen sowie die Möglichkeit einer Auffrischungsimpfung zu nutzen. Dies gilt auch für die inzwischen mögliche Grippeschutzimpfung. Das Gesundheitsamt rät nach wie vor, die geltenden Schutzregeln zu beachten,
Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte zu begrenzen. Dies Empfehlung gilt angesichts der aktuellen Entwicklung auch bei Veranstaltungen im Freien – trotz der Lockerungen für Veranstaltungen im Freien nach der 27. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes.