Pflicht aufgehoben: Isolation für Corona-Infizierte ab 01. Mai freiwillig
Freiwillige Quarantäne ab 01. Mai
Ab dem 01. Mai müssen sich Corona-Infizierte nicht mehr verpflichtend in Isolation begeben. Bundesgesundheitsminsiter Karl Lauterbach sagte am Montag, 04.04.2022, nach Beratungen mit den Gesundheitsminister:innen der Länder, dass die neuen Quarantäne- und Isolationsregeln ab diesem Termin auf „Freiwilligkeit“ beruhen, berichtet unter anderem der SPIEGEL. Es gelte dann lediglich die „dringende Empfehlung“, sich im Fall einer Infektion mit dem Coronavirus in Isolation zu begeben und nach Ablauf von fünf Tagen freizutesten. Die Lockerungen bei den Quarantäneregeln sollen auch massenhafte Personalausfälle bei hohen Infektionszahlen vermeiden, heißt es SPIEGEL weiter.
Ausnahme: Beschäftige im medizinischen Bereich
Ausgenommen von den neuen Quarantäne- und Isolationsregeln seien Beschäftigte im medizinischen Bereich. Sie können sich wie bisher nach fünf Tagen aus der Quarantäne freitesten. Für infizierte Beschäftigte in Gesundheits- oder Pflegeeinrichtungen werde die Absonderung auch weiterhin vom Amt angeordnet.
Artikel von SPIEGEL (04.04.2022)