Bus- und Bahnfahrten in Corona-Zeiten: Fragen und Antworten

Bundesweit gilt eine FFP2-Maskenpflicht in Fernzügen. In Rheinland-Pfalz muss auch im Herbst weiterhin eine Maske im Bus und Regionalzügen getragen werden. Der Verkehrsverbund Region Trier (VRT) hat häufig gestellte Fragen gesammelt - und beantwortet:
In Bussen und Regionalzügen muss weiterhin eine Maske getragen werden. Im Fernverkehr ist eine FFP2-Maske verpflichtend. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Roberto Pfeil
In Bussen und Regionalzügen muss weiterhin eine Maske getragen werden. Im Fernverkehr ist eine FFP2-Maske verpflichtend. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Roberto Pfeil

Maskenpflicht im Bus- und Bahnverkehr

In Rheinland-Pfalz gilt wie bisher weiterhin die Maskenpflicht in Bussen und Nahverkehrszügen. Wer den Fernverkehr nutzen will, muss seit dem 01. Oktober 2022 eine FFP2-Maske tragen, diese Regelung ist bundesweit gültig. Mehr dazu:

Wie wird die Sicherheit vor Ansteckung in den Bussen gewährleistet?

Alle Fahrgäste müssen eine medizinische Maske tragen (OP- oder FFP2-Maske). Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sind von dieser Maskenpflicht ausgenommen.

Welche Maske muss ich wann tragen?

Im Fernverkehr – also zum Beispiel in ICEs und ICs – ist seit dem 1. Oktober 2022 das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend. Eine medizinische OP-Maske reicht dort nicht aus. Die FFP2-Maske ist allerdings erst ab 14 Jahre verpflichtend. Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 6 und 14 Jahren können eine medizinische Maske tragen.

Der VRT nennt ein Beispiel, wann die Wahl der Maske besonders wichtig ist: „Wichtig wird das für euch zum Beispiel, wenn ihr von Trier über Koblenz nach Düsseldorf in einem Zug fahrt. Dieser Zug ist zwischen Trier und Koblenz ein RE, also ein Nahverkehrszug, womit eine medizinische Maske reicht. Ab Koblenz ist der Zug ein IC und ihr benötigt eine FFP2-Maske.“

Zudem können die einzelnen Bundesländer eigenen Regelungen für den Nahverkehr treffen. Es empfiehlt sich also, sich vorab zu informieren.

Wer muss keine Maske tragen?

Das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske) oder einer Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 ist im öffentlichen Personennahverkehr ab dem siebten Lebensjahr (also ab dem sechsten Geburtstag) Pflicht. Das gilt auch für den Aufenthalt an Haltestellen und Bahnsteigen. Personen, denen das Tragen wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, benötigen keine medizinische Maske, sofern dies durch ärztliche Bescheinigung nachweisbar ist.

Das Fahrpersonal muss keine Maske tragen, sofern die Fahrerinnen und Fahrer räumlich zum Beispiel durch eine Trennwand abgegrenzt werden. Hat das Fahrpersonal dennoch Kontakt zu Kunden, beispielsweise bei Kontrollen oder Hilfe beim Einsteigen von mobilitätseingeschränkten Personen, muss auch das Fahrpersonal eine medizinische Maske tragen.

Gilt die Maskenpflicht auch in luxemburgischen RGTR-Bussen?

Ja, ab Grenzübertritt nach Deutschland muss auch in luxemburgischen Bussen eine medizinische Maske getragen werden. Die Maskenpflicht im ÖPNV in Luxemburg ist nur dann aufgehoben, wenn sich die Busse auch im Land Luxemburg befinden.

Wer stellt sicher, dass jeder Fahrgast die richtige Maske trägt?

Eine flächendeckende Kontrolle der Maskenpflicht ist bei der Vielzahl der fahrenden Busse nicht umsetzbar. Sollten jedoch vermehrt Regelverstöße bekannt werden, so werden das Ordnungsamt und die Polizei informiert und um verstärkte Kontrollen gebeten.

Werden Schüler ohne medizinische Masken mitgenommen?

Das Tragen einer medizinischen Maske im öffentlichen Personennahverkehr ist für alle über 6 Jahren Pflicht, also auch für Schülerinnen und Schüler. Ausgenommen sind nur Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres oder Schülerinnen und Schüler, denen ärztlich bescheinigt wurde, dass ihnen wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen das Tragen einer Maske nicht möglich oder unzumutbar ist.

Mitteilung VRT (29.09.2022)