Für Personen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg aus einem Risikogebiet für Infektionen mit dem Coronavirus nach Rheinland-Pfalz einreisen oder sich in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, gilt die Quarantänepflicht. Von dieser Plicht ausgenommen sind Personen, die sich in dem Zeitraum von 48 Stunden vor der Einreise oder innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise testen lassen und ein negatives Testergebnis vorlegen können.
Reisende aus Risikogebieten sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Rückkehr beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden und dort auch Angaben über mögliche Symptome und einen Test machen.
Wo kann ich mich testen lassen?
Test-Station zur luxemburgischen Grenze
Parkplatz Markusberg an der BAB 64, Fahrtrichtung Trier
Test-Station zur belgischen Grenze
Wankelstraße 16, 54634 Bitburg (BAB 60, von Belgien kommend)
Test-Station zur französischen Grenze
In den Grabengärten 5, 76829 Landau in der Pfalz (WICHTIG: Anfahrtsadresse für Navigationssysteme: Max-Planck-Straße 14, 76829 Landau (BAB 65, von Frankreich kommend)
Flughafen Hahn
Im Terminal des Flughafens
Muss ich mich bei der Teststation anmelden?
Nein, an den Autobahn-Teststationen sowie am Flughafen Hahn muss man sich nicht anmelden. Es kann jedoch vor Ort zu Wartezeiten kommen.
Wann liegt das Testergebnis vor?
Das Testergebnis liegt in der Regel innerhalb von 1 bis 2 Tagen nach der Testung vor und wird dann dem Getesteten übermittelt. Bis sie das Ergebnis erhalten haben, müssen sich alle Rückkehrer aus Risikogebieten in häusliche Absonderung (Quarantäne) begeben.
Wie erfahre ich von meinem Testergebnis?
Reiserückkehrer, die sich an einer der vier Teststationen auf das Coronavirus testen lassen, die das Land eingerichtet hat, werden sowohl bei positiven als auch bei negativem Ergebnis von ihrem lokalen Gesundheitsamt über das Testergebnis informiert.
Ist nach einem negativem Ergebnis ein zweiter Test notwendig?
Ein negatives Testergebnis kann immer nur eine Momentaufnahme darstellen. Deshalb kann 5 bis 7 Tage nach dem Test eine Wiederholungstestung sinnvoll sein. Angeordnet werden kann ein Wiederholungstest im Einzelfall vom Öffentlichen Gesundheitsdienst. Die Kosten sowohl für einen ersten als auch für einen zweiten Test werden im Rahmen der Testverordnung des Bundes übernommen.
Dürfen sich auch Menschen, die aus nicht Risikogebieten einreisen, sich testen lassen?
Ja, Rückkehrende aus Nicht-Risikogebieten können sich freiwillig testen lassen. Die Kosten dafür werden ab dem 1. August übernommen, wenn der Test innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise erfolgt. Es werden auch die Kosten für einen Wiederholungstest pro Person übernommen.
„Wir setzen alles daran, eine zweite Corona Welle nach den Sommerferien zu verhindern. Die Corona-Testung ist ein wichtiger Baustein. Entsprechend der aktuellen Infektionsrate ergänzen wir daher die Teststrategie durch zusätzliche Angebote. Es ist wichtig, das Risiko zu minimieren, Corona praktisch im Urlaubsgepäck einzuschleppen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer bei der Vorstellung der rheinland-pfälzischen Corona-Teststationen.
Allein am Rastplatz Markusberg haben die 16 Helferinnen und Helfer des DRK-Kreisverbandes Trier-Saarburg und der Bundeswehr in den ersten vier Stunden 170 Personen registriert und getestet.
- Text: Infos der Landesregierung RLP und DRK Landesverband RLP