Führerschein-Umtausch: Erste Frist läuft aus – wer den Lappen wechseln muss
Fristverlängerung endet am 19. Juli 2022
Für die Geburtenjahrgänge 1953 bis 1958 sollte der Umtausch eigentlich bis zum 19. Januar 2022 erfolgen. Da es bei der Beantragung coronabedingt zu langen Wartezeiten und Verzögerungen kommen kann, hat die Verkehrsministerkonferenz vorgeschlagen, bis zum 19. Juli 2022 keine Bußgelder zu verhängen. Die Personen, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden und noch einen Führerschein haben, müssen diesen bis 19. Juli umtauschen – danach wird das Dokument ungültig. Wer mit dem „alten Lappen“ in eine Verkehrskontrolle gerät, riskiert ein Verwarngeld von zehn Euro, berichtet unter anderem Focus Online.
Fälschungssichere und einheitliche Führerscheine
Künftig sollen Führerscheine EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein. Zudem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um jeglichen Missbrauch zu vermeiden. Dem Automobil-Club nach handelt es sich um etwa 15 Millionen Papier-Führerscheine (ausgestellt bis 31. Dezember 1998) und rund 28 Millionen Scheckkartenführerscheine (ausgegeben zwischen 01. Januar 1999 und 18. Januar 2013), die umgetauscht werden müssen. Der Prozess muss bis zum 19. Januar 2033 erfolgt sein. Nach Umtausch ist die Gültigkeit des Führerschein-Dokumentes auf 15 Jahre befristet.
Keine Prüfung bei Umtausch
Bei der Führerscheinstelle muss ein Antrag auf Umtausch der Fahrerlaubnis für Motorrad- und Pkw-Klassen gestellt werden. Es erfolgt keine neue Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung.
Der Umtausch ist für alle Betroffenen verpflichtend. Nach Ablauf der Frist wird ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro fällig.
Reihenfolge und Fristen sind gesetzlich geregelt:
Wann der Führerschein umgetauscht werden muss, regeln gesetzliche Fristen. Entscheidend ist das Ausstellungsdatum des Führerscheindokumentes – nicht das Erteilungsdatum. Der Umtausch ist in zwei Fristen-Tabellen geregelt:
Wieviel kostet der Umtausch?
Der Umtausch kostet rund 25 Euro.