Ab Mittwoch, dem 24. Juni 2020 gibt es in Rheinland Pfalz neben den bestehenden weitere Lockerungen aufgrund der Corona- Krise. Diese sind folgende:
- Geschlossene, private Veranstaltungen wie Hochzeiten oder Geburtstagsfeiern in einem angemietetem Ort (z. B. Lokal oder Vereinsheim) sind wieder zulässig bei: zuvor eindeutig festgelegtem Personenkreis; max. 75 Personen; Kontakterfassung
- Mit Kontakterfassung, Anmeldung, Abstandsgebot und Maskenpflicht in Warte- und Abholschlangen sind wieder erlaubt: Veranstaltungen im Freien mit bis zu 350 Personen; Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit bis zu 150 Personen und guter Belüftung
- Mit bis zu 10 Personen ist wieder erlaubt: Wettkämpfe (z. B. Basketball) ;Kontaktsport mit direktem Körperkontakt (z.B. Judo) ; Bei mehr als 10 Personen gilt: Abstandsregeln einhalten; Zuschauer unter Auflagen erlaubt
- Bei doppelten Mindestabstand (3m) z. B. in Gottesdiensten oder Konzerthäusern ist wieder erlaubt: Gemeindegesang; Chorgesang; Blasmusik
Ab Mittwoch gilt die 10. Corona- Bekämpfungsverordnung des Landes RLP.