Der Bundesrat hat am Freitag, 08. Oktober, über Änderungen am Bußgeldkatalog entschieden. Vor allem Radfahrende sowie Fußgängerinnen und Fußgänger sollen besser geschützt werden.
Änderungen im Bußgeldkatalog
Neuer Bußgeldkatalog: Höhere Bußgelder für Verstöße der Straßenverkehrsordnung
Für Verkehrssünder:innen wird es bald sehr teuer werden: Am Freitag, 08. Oktober, hat der Bundesrat über die Änderungen am Bußgeldkatalog entschieden. Diese Neuerungen werden am 09. November gültig:
- Wer sein Fahrzeug im allgemeinen Halte- oder Parkverbot abstellt, erhält bald ein Knöllchen von bis zu 55 Euro statt wie bisher bis zu 15 Euro.
- Wer innerorts mit 16 oder 20 Stundenkilometer (km/h) zu schnell geblitzt wird, zahlt statt 35 bald 70 Euro. Je schneller, desto teurer: Autofahrende, die etwa mit 91 km/h statt der erlaubten 50 km/h durch den Ort rasen, zahlen 400 statt 200 Euro, und so weiter.
- Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, der muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie bisher 35 Euro rechnen.
- Verkehrsteilnehmende, die eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuparken oder ein Rettungsfahrzeug behindern, müssen mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
- Wer keine Rettungsgasse bildet oder eine solche sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, wird mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot bestraft.
- Lkw-Fahrer, die sich nicht an die neu eingeführte Pflicht halten, beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro Bußgeld gesühnt.
- Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.
- Für Poser wird es teuer: Für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren zahlen Verkehrssünder bis zu 100 Euro.
- Neu: Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge wird mit einem Verwarnungsgeld von 55 Euro geahndet.