Neues Gasspeichergesetz soll Versorgung in den Wintermonaten sichern
Der Bundestag hat die Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen – „Gasspeichergesetz“ – beschlossen. Das sei ein wichtiger Schritt für die Versorgungssicherheit. Das Gesetz werde spätestens zum 01. Mai 2022 in Kraft treten. Dies ist erforderlich, damit das komplette Sommerhalbjahr zur Befüllung der Speicher zur Verfügung steht.
Gasspeicher für Winter ausreichend befüllen
Die Bundesregierung hatte die Stilllegung von Gasspeichern bereits unter einen Genehmigungsvorbehalt gestellt. Mit dem Gasspeichergesetz und seinen gesetzlichen Vorhaben für Füllstände sollen die Gasspeicher zu Beginn des Winters – im Rahmen des tatsächlichen Gasangebots – ausreichend befüllt sein. Die Vorgaben lauten:
- am 1. Oktober: zu 80 Prozent.
- am 1. November: zu 90 Prozent.
- am 1. Februar: zu 40 Prozent.
Energieversorgung sichern
Deutschland verfüge in Mittel- und Westeuropa über die mit Abstand größten Speicherkapazitäten für Erdgas. Die Speichervolumen alleine reiche aus, um Deutschland zwei bis drei durchschnittlich kalte Wintermonate mit Gas zu versorgen. Das setzt allerdings voraus, dass die Speicher zu Beginn der Heizsaison gut gefüllt sind.
Mit dem Gasspeichergesetz schafft Deutschland deshalb eine Regulierung, die sicherstellt, dass die deutschen Gasspeicher zu Beginn des Winters gefüllt sind und das Gas in Phasen großer Nachfrage (Kälteperioden) oder geringer Gasimporte zur Verfügung steht. Dies ist erst recht vor dem Hintergrund des schon seit Oktober 2021 nicht mehr verlässlichen Lieferverhalten Russlands notwendig – der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat die Dringlichkeit noch mal in extremer Weise erhöht.
Pressemitteilung Bundesregierung (29.04.2022)