Polizistenmord in Kusel: Staatsanwaltschaft veröffentlicht Stand der Ermittlungen

Im Fall um die getöteten Polizeikräfte haben die Ermittlungen neue Erkenntnisse ergeben. Einer der Tatverdächtigen steht nicht mehr unter Mordverdacht, sein Haftbefehl wegen Mordes wurde aufgehoben. Allerdings sind noch einige Fragen ungeklärt:
Symbolbild: Unsplash/ Jonas Augustin
Symbolbild: Unsplash/ Jonas Augustin

Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern hat am Dienstag, 01.03.2022, eine Mitteilung veröffentlicht und über die neuen Erkenntnisse im Fall der getöteten Polizeikräfte im Landkreis Kusel informiert. Wegen der inzwischen durchgeführten Ermittlungen gehen Polizei und Staatsanwaltschaft nicht mehr von zwei Schützen aus. Nunmehr wird angenommen, dass Andreas S. (38) alleine die tödlichen Schüsse auf die Polizeibeamt:innen abgefeuert hat.

Florian V. nicht mehr unter Mordverdacht

Der Haftbefehl wegen Mordes gegen den 32-jährigen Florian V. wurde aufgehoben. Weiterhin besteht der Tatverdacht der gewerbsmäßigen Wilderei gegen beide Männer. Umfangreiche Zeugenvernehmungen, eine weitere Vernehmung des 32-Jährigen am Tatort sowie umfangreiche kriminaltechnische Untersuchungen wurden durchgeführt – ein „wesentlicher Teil der Ergebnisse“ liege inzwischen vor.

Andreas S. hat alleine geschossen

Zuvor wurde angenommen, dass nicht eine Person alleine die tödlichen Schüsse auf die beiden Polizeikräfte abfeuern konnte, zudem aus zwei verschiedenen Waffen. Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern gibt an, dass dieser Schluss nach den inzwischen durchgeführten Ermittlungen „nicht zwingend“ ist. Die Ergebnisse der Ermittlungen legen nahe, dass Andreas S. (38) alleine geschossen hat.

Tatwaffen sichergestellt

Nach den durchgeführten kriminaltechnischen Untersuchungen handelt es sich bei den beiden Schusswaffen, die bei der Festnahme der beiden Tatverdächtigen in Sulzbach sichergestellt wurden, um die Tatwaffen. Dabei handelt es sich um eine doppelläufige Schrotflinte und ein Jagdgewehr Winchester Bergara 308.

Herkunft der Waffen unklar

Wie der 38-jährige Andreas in den Besitz der beiden Waffen gekommen ist, sei noch nicht geklärt. Zum Tatzeitpunkt hatte der Tatverdächtige keine waffenrechtliche Erlaubnis zum Besitz von Schusswaffen. Allerdings sind die Tatwaffen auf der Waffenbesitzkarte einer anderen, berechtigten Person eingetragen, so die Staatsanwaltschaft. Ob diese andere Person strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wird, sei Gegenstand der Ermittlungen.

Andreas S. ist ein guter Schütze

Wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilt, haben die Ermittlungen zu den Lebensläufen der beiden Tatverdächtigen ergeben, dass Andreas S. (38) ein sehr guter Schütze war. Zudem habe er einen Einlader wie das bezeichnete Jagdgewehr zur Jagd eingesetzt hatte und war in der Lage, sehr schnell nachzuladen.

Er hatte jahrelange Schießerfahrung – seit seinem 16. Lebensjahr (1999) hatte er eine Erlaubnis zum Besitz von Schusswaffen und einen Jagdschein, abgesehen von einer Unterbrechung 2008 – 2012 und bis der Jagdschein mit dem März 2020 auslief, ohne dass er verlängert worden war. Zum Zeitpunkt des Auslaufens des Jagdscheins seien keine Schusswaffen mehr auf seiner Waffenbesitzkarte eingetragen gewesen.

Bei dem 32-jährigen Florian V. seien hingegen keine Anhaltspunkte für eine Schießpraxis festgestellt. Nach den Ergebnissen der bisherigen Ermittlungen hatte der 32-Jährige keine Erlaubnis zum Besitz von Schusswaffen oder einen Jagdschein.

Keine DNA-Spuren des 32-Jährigen auf Tatwaffen

Weiter erläutert die Staatsanwaltschaft, dass an beiden Waffen Finger- und DNA-Spuren von Andreas S. (38) festgestellt wurden, aber nicht von Florian V.

Schilderung Tathergang

Nach der Festnahme hatte Florian V. (32) bereits bestritten, am Mord beteiligt zu sein. Der Kastenwagen, mit dem die beiden Männer unterwegs waren, habe gehalten. Andreas S. habe vom Auto aus mithilfe eines Nachtsichtgeräts ein Wildschwein geschossen. Florian V. sei dann mit einer Wärmebildkamera ausgerüstet, auf das angrenzende Feld gegangen, um das geschossene Wildschwein zu holen. Zu diesem Zeitpunkt sei die Polizeistreife eingetroffen.

Florian V. (32) sei dann wieder zurück zu dem Kastenwagen und dem Polizeiauto gegangen. Der Polizeibeamte sei am Streifenwagen gewesen und habe gefunkt. Andreas S. habe der Polizeibeamten gesagt, er hole die geforderten Dokumente und sei zum Kastenwagen gegangen. Als die Schüsse begannen, habe Florian V. Deckung im Straßengraben gesucht.

Die Polizistin Yasmin B. wurde von einem Schuss aus der doppelläufigen Schrotflinte tödlich getroffen. Der Polizeibeamte wurde ebenfalls durch einen Schrotschuss verletzt, der aber nicht tödlich war. Tödlich waren seine Verletzungen durch drei weitere Schüsse, die aus dem Jagdgewehr abgefeuert wurden. Beide Polizeibeamte trugen Schutzwesten. Die Schüsse trafen jedoch so, dass die Schutzwesten nichts ausrichten konnten.

Haftbefehl geändert

Der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Kaiserlautern habe auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern die beiden Haftbefehle neu gefasst und am Dienstag, 01.03.2022, den Beschuldigten eröffnet.

Dem 38-Jährigen werde in dem Haftbefehl Mord als Alleintäter vorgeworfen, der Mordvorwurf gegen Florian V. (32) entfällt. Der Vorwurf der gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Jagdwilderei gegen beide bleibt bestehen. Zudem wird dem 32-Jährigen der Vorwurf der Strafvereitelung gemacht. Andreas S. (38) mache weiterhin von seinem Schweigerecht Gebrauch.

 

Mitteilung Staatsanwaltschaft Kaiserslautern (01.03.2022)