11. Corona- Verordnung: Veranstaltungen, Fastnacht, Weihnachtsmärkte- Das ändert sich

RLP. In den zurückliegenden Wochen hat die Ministerpräsidentin Malu Dreyer mit Fachleuten und Experten aller Bereiche gesprochen. Heute wurde die
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RLP. In den zurückliegenden Wochen hat die Ministerpräsidentin Malu Dreyer mit Fachleuten und Experten aller Bereiche gesprochen. Heute wurde die neue Corona- Verordnung für den Herbst und Frühwinter vorgestellt.

Die 11. Corona- Verordnung für Rheinland- Pfalz wird ab kommenden Mittwoch, 16. September 2020 in Kraft treten. 

Hier sind die wichtigsten Beschlüssen:

  • Veranstaltungen (Kirchen, Sport, Kultur, Einzelhandel)                                                   In geschlossenen Räumen dürfen zukünftig bis zu 250 Menschen zu einer Veranstaltungen kommen. Im Freien können bis zu 500 Menschen kommen. Die allgemeinen Hygieneregeln müssen gewährleistet und eingehalten werden können. Bei festen Bestuhlungen, reichen ein Platz/ Stuhl frei zwischen zwei Personen. In der Verkaufsfläche erhöht die Fläche pro Person von 10 Quadratmeter auf 5 Quadratmeter.
  • Fastnacht                                                                                                                Karneval ist wie alle anderen Feiertage ein fester Bestandteil im Jahreskreis und wird nicht ausfallen. Jedoch wird es die Form des Karnevals in dieser Session 2020/2021 nicht geben können. Es wird Liveübertragungen geben, Onlineangebote und kleine Fastnachtsveranstaltungen in Kitas, Schulen, sonstige sozialen Einrichtungen im kleinen Rahmen. Die Saalsitzungen von mehreren Stunden wird es nicht geben.
  • Weihnachtsmärkte                                                                                                    Die Weihnachtsmärkte in der Form wie wir sie kennen, wird es in diesem Jahr nicht geben. Stattdessen wurden das Konzept „Weihnachtsstadt“ oder „Weihnachtsdorf“ vorgestellt. man könne sich vorstellen z.B. in Trier, dass die Buden des Weihnachtsmarktes sich in der gesamten Innenstadt verteilen, sodass Abstand und Hygienevorgaben eingehalten werden können.
  • Großer Kontrolltag am 07. Oktober                                                                              Polizei und Ordnungsamt kündigen an, dass es am Mittwoch, 07. Oktober einen landesweiten Masken- Kontrolltag geben wird. Neben der Kontrollen, werden die Menschen sensibilisiert, wie wichtig es weiterhin ist. Verstöße werden vor Ort mit 50 Euro Bußgeld geahndet.

Die Ministerpräsidentin machte nochmals klar: Weiterhin Abstand halten und Maske tragen!