Alte Führerscheine müssen in den kommenden Jahren umgetauscht werden

In den kommenden Jahren müssen die alten Führerscheine umgetauscht werden. Hierzu hat der Landkreis BKS-WIL eine Information veröffentlich, die auch
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In den kommenden Jahren müssen die alten Führerscheine umgetauscht werden. Hierzu hat der Landkreis BKS-WIL eine Information veröffentlich, die auch für alle anderen Menschen in der Region zur Interesse sein können:

Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt, müssen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen in den nächsten Jahren gegen einen neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Ziel ist ein EU-einheitliches und fälschungssicheres Führerscheindokument.

Die Umtauschpflicht bezieht sich nur auf den Führerschein als Nachweisdokument, welches eine Gültigkeit von 15 Jahren besitzt. Es ist kein erneuter Führerscheintest oder eine erneute Prüfung vorgesehen.

Wann muss getauscht werden?

Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden (grauer oder rosa Papierführerschein), müssen je nach Geburtsjahr des Führerscheininhabers zu unterschiedlichen Zeitpunkten getauscht werden:

  • vor 1953:        19.01.2033
  • 1953 – 1958    19.01.2022
  • 1959 – 1964    19.01.2023
  • 1965 – 1970    19.01.2024
  • 1971 oder später: 19.01.2025

Führerscheine, die ab 01.01.1999 und bis zum 18.01.2013 ausgestellt wurden müssen je nach Ausstellungsjahr des Kartenführerscheins zu unterschiedlichen Zeitpunkten getauscht werden:

  • 1999 – 2001                 19.01.2026
  • 2002 – 2004                 19.01.2027
  • 2005 – 2007                 19.01.2028
  • 2008                            19.01.2029
  • 2009                            19.01.2030
  • 2010                            19.01.2031
  • 2011                            19.01.2032
  • 2012 – 18.01.2013        19.01.2033

Kann bereits jetzt getauscht werden?

Ein freiwilliger Umtausch des Führerscheins ist jederzeit, also auch vor dem festgeschriebenen Datum, möglich. Aufgrund der Grenznähe zu Luxemburg, Belgien und Frankreich wird empfohlen, den Papierführerschein bereits jetzt in einen EU-Führerschein zu tauschen, da hier bereits entsprechende Strafen von Seiten der Polizei im europäischen Ausland zu verzeichnen sind.

Wo kann der neue Kartenführerschein beantragt werden?

Der Umtausch kann nach vorheriger Terminvereinbarung bei der Führerscheinstelle der Kreisverwaltungen beantragt werden.

Eine persönliche Vorsprache bei der Behörde ist aufgrund der zu leistenden Unterschrift, welche auf den Führerschein gedruckt wird, erforderlich.

Welche Unterlagen sind erforderlich?

Mitzubringen sind der vorhandenen Führerschein, ein biometrisches Passbild und ein gültiges Ausweisdokument, gegebenenfalls eine Meldebescheinigung. Wenn der Papierführerschein nicht in Wittlich ausgestellt wurde, wird zusätzlich eine Karteikarteikartenabschrift der ausstellenden Führerscheinstelle benötigt. Um die Ausstellung des EU-Führerscheins zu beschleunigen, können Antragsteller die Ausstellungsbehörde ihres Führerscheins vorab telefonisch um die Übersendung der Daten an die Führerscheinstelle in Wittlich bitten. Die Gebühr für den EU-Kartenführerschein beträgt 29,10 Euro.

Eigenes Handeln ist erforderlich

Führerscheininhaber werden nicht individuell über die Fälligkeit des Umtauschs informiert. Somit ist ein Handeln im eigenen Interesse erforderlich. Wer nach Ablauf der Umtauschfristen noch einen alten Führerschein vorweist, dem drohen 10 Euro Verwarnungsgeld in Deutschland. Im europäischen Ausland können deutlich höhere Geldstrafen drohen.