Corona- Infizierter Besucher mit 15.000 anderen Menschen in Europapark am 10. August

Rust. Eine Corona- Meldung schlägt die nächste Corona- Meldung. Wie mehrere Medien übereinstimmend berichten hat ein Corona. Infizierter am 10.
Symbolbild (nicht aus 2020)
Symbolbild (nicht aus 2020)

Rust. Eine Corona- Meldung schlägt die nächste Corona- Meldung. Wie mehrere Medien übereinstimmend berichten hat ein Corona. Infizierter am 10. August 2020 den Europa- Park in Rust besucht. Das Offenburger Landratsamt hat eine offizielle Bestätigung am Mittwochmorgen veröffentlicht. Der Besucher wurde vom Gesundheitsamt Esslingen positiv getestet. Weitere Angaben zur Person werden nicht gemacht.

Fest steht aber, dass der Besucher am Montag, den 10. August im Europa- Park war im Zeitraum von von 9.30 bis 16 Uhr und zwischen 13 und 13.30 Uhr hat er oder sie im Restaurant Bamboe Baai im holländischen Themenbereich gegessen. Im Restaurant wurden die üblichen Hygienevorschriften eingehalten, das Gesundheitsamt wurde in Kenntnis gesetzt.

Alle Besucher, die an diesem tag im Park waren und ein Online- Ticket erworben haben, wurden von den zuständigen Kräften des Europa- Parks per Email angeschrieben. An diesem Tag waren 15.000 Menschen im Park. Die Infektionsgefahr für Gäste und Mitarbeiter des Europa-Parks an diesem Tag sei laut Gesundheitsamt sehr gering. „Der Europa-Park hat sein Hygienekonzept mit dem Gesundheitsamt abgestimmt. Zudem ist bei den meisten Gästen davon auszugehen, dass überhaupt kein Kontakt stattgefunden hat“, so Evelyn Bressau, Leiterin des Gesundheitsamtes beim Landratsamt Ortenaukreis.

Dennoch werden alle 15.000 Menschen aufgefordert bis einschließlich 24. August 2020 eine besondere Beobachtung des Gesundheitszustandes vorzunehmen.  „Sollte es in diesem Zeitraum zum Auftreten von typischen Krankheitssymptomen für COVID-19 kommen, wie Husten, erhöhte Temperatur, Halsschmerzen, Geruchs- oder Geschmacksstörungen, sollen sich Betroffenen telefonisch an ihre Hausarztpraxis wenden, wo dann ein Test auf COVID-19 erfolgen kann“, so Bressau weiter. Die Arbeit kann trotzdem weiterhin besucht werden, ebenso für die Kinder die Schulen und Kindergärten.

  • Text: Florian Blaes, verwendete Quellen: www.ortenaukreis.de und bnn.de