Nach Kontrollen in Trier: Mini-Visiere ersetzen nicht Mund-Nasen-Schutz

Trier. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Trierer Ordnungsamtes haben bei ihren Kontrollen in jüngster Zeit festgestellt, dass in Gastronomie und Einzelhandel
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Trier. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Trierer Ordnungsamtes haben bei ihren Kontrollen in jüngster Zeit festgestellt, dass in Gastronomie und Einzelhandel vermehrt so genannte Mini- oder Kleinvisiere getragen werden.

Mini- oder Kleinvisiere als Ersatz nicht zugelassen

Das sind meist durchsichtige Plastik-Visiere, die mit einigen Zentimeter Abstand nur vor den Mund und die Nase geschoben werden, aber nicht das ganze Gesicht bedecken. Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass diese Mini-Visiere in Rheinland-Pfalz nicht als Ersatz zulässig sind, wo eigentlich eine Mund-Nasen-Bedeckung vorgeschrieben ist.

Auch so genannte Vollvisiere, die das gesamte Gesicht abschirmen, sind nur behelfsweise vom Land zugelassen, da sie nach allen vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen keinen gleich wirksamen Ersatz für den geforderten Mund-Nasen-Schutz darstellen.

Ausnahmen bei Verkäuferinnen und Verkäufern und in der Gastronomie

Es gibt jedoch eine Übereinkunft zwischen Land und Gewerkschaften, dass das Tragen von Vollvisieren anstatt eines Mund-Nasen-Schutzes bei Verkäuferinnen und Verkäufern und in der Gastronomie unter bestimmten Voraussetzungen aus Gründen der Verhältnismäßigkeit geduldet wird. Nämlich dann, wenn den Beschäftigten aufgrund der Arbeitsbedingungen das dauerhafte Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen nicht zumutbar ist und sofern die Abstandsregeln gewahrt bleiben. Wo der Abstand von 1,5 m zum Kunden unterschritten wird, muss zwingend ein normaler Mund-Nasen-Schutz aus Stoff getragen werden.

Der Trierer Ordnungsdezernent Thomas Schmitt appelliert nochmals, die bestehenden Regeln einzuhalten – zum Schutz der Kundinnen und Kunden, aber auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.