Schulen in RLP: Das gilt ab Montag für Kinder und Lehrpersonal

Wenn nach dem 02. April 2022 die Corona-Beschränkungen fallen, ändert sich auch für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonal der Schulalltag. Solange in Rheinland-Pfalz keine Hotspot-Regelung ausgerufen wird, gilt ab Montag, 04.04.2022, folgendes an Schulen:
Schülerinnen und Schüler sowie Lehrende sind nicht mehr verpflichtet, eine Maske zu tragen. Symbolbild: Unsplash/ Taylor Wilcox
Schülerinnen und Schüler sowie Lehrende sind nicht mehr verpflichtet, eine Maske zu tragen. Symbolbild: Unsplash/ Taylor Wilcox

Am Samstag 02.04.2022, läuft das Infektionsschutzgesetz aus. Damit gelten ab Sonntag, 03.02.2022, kaum noch Corona-Beschränkungen – mit Ausnahme der Pflicht zum Tragen einer Maske in medizinischen Einrichtungen und im ÖPNV. Auch im Alltag an Schulen ändert sich damit ab Montag, 04.04.2022, einiges:

Maskenpflicht an Schulen entfällt

Ab Montag, 04.04.2022, entfällt an allen Schulen die Maskenpflicht sowohl während des Unterrichts als auch im Schulgebäude. Das Bildungsministerium weist aber darauf hin, dass weiterhin auf freiwilliger Basis eine Maske getragen werden kann.

Keine Testpflicht

Es gibt keine verpflichtenden Tests für die Teilnahme am Präsenzunterricht mehr. „Das entspricht den Lockerungen in fast allen Teilen des gesellschaftlichen Lebens.“, heißt es vonseiten des Ministeriums.

Bis zum 29. April 2022 werden den Schülerinnen und Schüler sowie schulischem Personal im Rahmen einer Übergangsphase zwei freiwillige anlasslose Tests pro Woche angeboten – unabhängig von ihrem Impf- oder Genesenenstatus. Minderjährige Schülerinnen und Schüler brauchen die Einverständniserklärung der Eltern oder Erziehungsberechtigen, um an den Tests teilzunehmen. Der Vordruck kann hier heruntergeladen werden.

Tests bei Corona-Infektion in der Klasse

Sollte der Selbsttest bei Schüler:innen oder Lehrpersonal ein positives Testergebnis aufweisen, ist die betroffene Person verpflichtet, einen PoC-Antigentest durch geschultes Personal in einer Testeinrichtung oder einen PCR-Test vornehmen zu lassen. Wenn dieser Test ebenfalls positiv ausfällt, muss die getestete Person sich in die Absonderung begeben.

Für alle anderen aus der Klasse gelten die verpflichtenden Tests an fünf aufeinanderfolgenden Tagen: Ab dem auf das positive Testergebnis folgenden Schultag müssen sich die genannten Personen an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen täglich mittels Selbsttest testen.

Wenn nach einem positiven Selbsttest der nachfolgende PoC-Antigentest durch geschultes Personal in einer Testeinrichtung negativ ausfällt, entfällt für die Schülerinnen und Schüler, die Lehrkräfte sowie das weitere pädagogische Personal die Testpflicht.

Kritik an Wegfall der Maskenpflicht an Schulen

Nicht alle freuen sich über den Wegfall der Maskenpflicht an Schulen. Die Landesschüler:innenvertretung (LSV) Rheinland-Pfalz sieht den Wegfall kritisch: „Es ist unbegreiflich, wie eine so einfache und dafür so wirksame Maßnahme wie die Maskenpflicht jetzt wegfällt”, zeigt sich Stella McColgan, Landesvorstandsmitglied der LSV RLP, fassungslos.

Schule müsse für alle Schüler:innen, Lehrkräfte und Bedienstete ein sicherer Ort sein, heißt es in der Mitteilung der LSV RLP weiter. „Mit dem Wegfall der Maske ebnet man den Weg einer faktischen ‚Durchseuchung‘ der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen – und das in Einrichtungen, deren Besuch für Schüler:innen verpflichtend ist”, warnt Colin Haubrich, Vorstandsmitglied der LSV RLP, vor den Folgen des Wegfalls.

Appell, die Maske zu tragen

Die Landesschüler:innenvertretung appelliert, auch nach dem Wegfall der Pflicht, die Maske zum Eigen- und Fremdschutz weiterhin zu tragen und sich weiterhin an den Testungen zu beteiligen.

 

 

Mitteilung Bildungsministerium RLP (31.03.2022), Pressemitteilung Landesschüler*innenvertretung (LSV) Rheinland-Pfalz (31.03.2022)