Die Landesregierung in Rheinland- Pfalz hat heute ein Konzept vorgestellt, wie es in den kommenden Wochenweiter gehen wird. Nachfolgend nun eine einfache Auflistung mit allen wichtigen Bereichen. Hierbei ist zu beachten, dass wir nur die Bereiche zusammengefasst haben, welche ab kommender Woche beginnen! Die Änderungen ab heute, haben wir ja bereits gepostet.
Bereich Bildung und Erziehung:
- Die Kitas in Rheinland-Pfalz sind in einer erweiterten Notbetreuung geöffnet. Das heißt, alle Kinder, deren Eltern es wünschen, können die Kita besuchen. In Absprache mit den Trägern soll es ab Anfang Juni in einen eingeschränkten Regelbetrieb gehen.
- Die häusliche Tagespflege für Kinder (Tagesmutter) ist unter Auflagen möglich.
- In den Schulen finden eine Notbetreuung und der Präsenzunterricht mit Auflagen und im eingeschränkten Rahmen statt. Am 25. Mai und 8. Juni wird der Unterricht für weitere Klassenstufen geöffnet.
Bereich Wirtschaft:
- Personennahe Dienstleistungen der Friseure und Fußpflege sind möglich. Hinzu kommen ab dem 13. Mai Massagesalons, Solarien, Nagel-, Tattoo-, Kosmetik- und Piercingstudios.
- Messen sind derzeit geschlossen und können in einem ersten Schritt mit Auflagen am 10. Juni geöffnet werden.
- Diskotheken und Clubs sind derzeit geschlossen. Eine Wiedereröffnung ist derzeit offen, da dort die Abstandsregeln sehr schwer einzuhalten sind.
- Hotels und Ferienwohnungen sind derzeit für touristische Reisen geschlossen und werden ab dem 18. Mai unter Auflagen geöffnet.
- Das Camping wird ab dem 13. Mai für Dauercamper und ab dem 18. Mai für weitere Camper unter der Auflage einer eigenen Sanitäranlage des Benutzers wieder geöffnet. Ab dem 10. Juni wird es auch ohne eigene Sanitäranlage des Benutzers möglich sein, zu campen.
- Reisebus- und Schiffsreisen sowie Gruppenfreizeiten sind derzeit nicht möglich, aber können ab dem 24. Juni mit Auflagen wiederaufgenommen werden. Hier gilt es bei der Zielauswahl, die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes sowie die Einschränkungen des Reiseverkehrs zu berücksichtigen.
Bereich Sport und Freizeit:
- Sport in Innensportanlagen (z.B. Fitnessstudios, Tanzschulen) ist derzeit nur in Ausnahmefällen möglich. Unter spezifischen Auflagen sollen ab dem 27. Mai diese Sportanlagen wieder öffnen, wobei Wettkampfsituationen oder die Wettkampfsimulation untersagt bleiben.
- Freibäder sind derzeit geschlossen und öffnen mit Auflagen am 27. Mai.
- Hallenbäder, Saunen und Wellnessbereiche sind derzeit geschlossen. Eine Wiedereröffnung ist am 10. Juni mit Auflagen möglich.
- Freizeitparks sind derzeit geschlossen und können ab dem 10. Juni wieder öffnen.
- Derzeit sind die Außenanlagen von Tierparks und Zoos mit Auflagen geöffnet. Ab dem 10. Juni wird es auch möglich sein, die Innenbereiche zu öffnen.
- Zirkusse und Spezialmärkte (z.B. Flohmarkt) sind derzeit geschlossen. Sie können ab dem 27. Mai mit Auflagen öffnen, wenn sie draußen stattfinden. Ab dem 10. Juni wird es auch möglich sein, sie mit Auflagen drinnen stattfinden zu lassen.
- Spielbanken und Spielhallen sind derzeit geschlossen. Mit Auflagen können sie ab dem 27. Mai wieder öffnen.
- Internetcafés sind derzeit geschlossen und können ab dem 18. Mai mit Auflagen öffnen.
Bereich Kultur:
- Kinos sind derzeit geschlossen und können ab dem 27. Mai mit Auflagen geöffnet werden.
- Theater, Konzerthäuser, Opern und Kleinkunstbühnen sind derzeit geschlossen. Sie können ab dem 27. Mai mit spezifischen Auflagen unter der Voraussetzung geöffnet werden, dass zunächst keine Chöre, Gesänge oder ähnliche Tätigkeiten mit erhöhtem Infektionsrisiko stattfinden.
Bereich Veranstaltungen:
- Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Wein-, Schützenfeste, Kirmes-Veranstaltungen sind derzeit untersagt. Eine Wiedereröffnung ist derzeit noch offen.
- Veranstaltungen im Außenbereich sind derzeit untersagt. Ab dem 27. Mai können Veranstaltungen im Außenbereich mit einer Personenbegrenzung von 100 stattfinden, ab dem 10. Juni wird die Personenbegrenzung auf 250 angehoben.
- Veranstaltungen im Innenbereich sind derzeit untersagt. Ab dem 10. Juni können Veranstaltungen im Innenbereich mit einer Personenbegrenzung von 75 stattfinden, ab dem 24. Juni wird die Personenbegrenzung auf 150 angehoben.
In der nachfolgenden PDF Tabelle ist eine wunderbare Übersicht mit allen Bereichen und Zeiten:
https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/Tabelle_Rheinland-Pfalz_Presseexemplar_13052020.pdf