Neben der Gastronomie, der Schulen und Kitas (siehe Extra- Berichte) gab es viele weitere Entscheidungen. Hier die kompakte Zusammenfassung:
- Ebenfalls ab dem 13. Mai sollen Tagesausflugsschifffahrt wieder möglich sein, sowie die Campingplätze für Dauercamper mit eigenen Sanitäreinrichtungen und Wohnmobilstellplätze wieder öffnen dürfen. Auch für sie gelten strenge Abstands- und Hygieneregeln.
- In der zweiten Stufe ab dem 18. Mai soll die Öffnung von Hotelbetrieben, Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Campingplätzen für Nutzer mit eigenen sanitären Einrichtungen und Jugendherbergen für touristische Zwecke möglich sein. Bis dahin soll es bei der Möglichkeit bleiben, Dienst- und Geschäftsreisende zu beherbergen. Die Hoteliers müssen ebenfalls ein umfassendes Hygienekonzept vorlegen.
- Ab 13. Mai können Fußpflege, anderen Dienstleistungsbetrieben im Bereich der Körperpflege, wie Kosmetikstudios, Nagelstudios, Massage, Tatoostudios, Solarien die Öffnung unter Einhaltung strenger Hygieneregeln.
- Ab 13. Mai können alle Fahrschulen wieder öffnen. Strenge Hygieneregeln sind zu befolgen.
- Ältere Menschen, Bewohner von Wohnheimen oder Pflegeeinrichtungen oder Patienten in Krankenhäusern können ab dem 07.Mai einen Gast für eine Stunde erhalten.
- Auch Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel werde unter den Bedingungen, die im Beschluss der Sportministerinnen und Sportminister der Länder zum stufenweisen Wiedereinstieg in den Trainings- und Wettkampfbetrieb vorgesehen sind, wieder erlaubt.
- Die Fortsetzung des Spielbetriebes in der 1. und 2. Fußballbundesliga ab der zweiten Maihälfte sei für die dort startberechtigten 36 Vereine auf deren Kosten vertretbar. Die DFL lege die konkreten Daten für die Spiele fest.
- Schrittweise Öffnung der Theater, Opern, Konzerthäuser und Kinos mit Auflagen auf der Grundlage von gemeinsamen Hygiene- und Abstandskonzepten.
- Großveranstaltungen wie z.B. Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen-, Wein-, Schützenfeste oder Kirmes-Veranstaltungen bleiben weiter untersagt. Wegen der immer noch gegebenen Unsicherheit des Infektionsgeschehens sei davon auszugehen, dass dies auch mindestens bis zum 31. August so bleiben wird.
- Schrittweise Öffnung weiterer Bereiche: Vorlesungsbetrieb an Hochschulen
Bars, Clubs und Diskotheken
Messen
Sportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Indoor-Sportanlagen, Schwimm und Spaßbädern
Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
Kleinere öffentliche oder private Veranstaltungen oder Feiern sowie
Veranstaltungen ohne Festcharakter
Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen)
Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen