

Bußgeld bis 2.500 Euro
Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Gesundheitsamt erinnert an Bußgeld und Betretungsverbot
Seit 16. März 2022 gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Wer den Nachweis noch nicht erbracht hat und ihn nicht nachreicht, dem drohen Bußgelder und Betretungsverbote.